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Aktuelles
Förderinfo - EnergiesparberatungNeue Richtlinie Vor-Ort-Beratung seit 01.10.2009 |
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Steuertipp - Handwerkerrechungen steuerlich absetzenSeit dem 1. Januar 2009 können Sie sich bis zu 1.200 Euro vom Finanzamt erstatten lassen, wenn Sie Handwerkerrechnungen steuerlich absetzen. Konkret sind die Arbeitskosten absetzbar, also die Dienstleistung des Handwerkers. |
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Gewerbeschau des Gewerbevereins NiederwerrnUnsere Teilnahme an der Gewerbeschau...
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